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Influenza

Pferdegrippe ( EIV = Equines Influenza Virus )

Pferdeinfluenza ist eine hochansteckende Krankheit des oberen Atmungstraktes, die sich in einem Bestand explosionsartig verbreiten kann. Bis zu 100% der Tiere eines Bestandes können, wenn sie ungeschützt sind, erkranken.

Das Virus vermehrt sich in den Zellen der Nasenschleimhaut und breitet sich von dort aus im gesamten Atmungstrakt aus.

Nach 1-3 Tagen tritt klarer Nasen- und Augenausfluss, hohes Fieber (bis 42°C) und starker, trockener und “hohler” Husten auf.

Sofern es nicht zu Komplikationen ( zusätzliche Infektion der vorgeschädigten Schleimhaut mit Bakterien ) kommt, ist der Krankheitsverlauf meist gutartig. Die Tiere müssen allerdings ausreichend lange geschont werden!

 

Impfung

  • da die Influenzaviren ( gleich wie die Grippeviren beim Menschen ) sich ständig wieder verändern, müssen auch die Impfstoffe immer wieder angepasst werden.
  • Influenzainfektionen werden durch Streßsituationen (Transporte, sportliche Leistungen, schlechtes Stallklima…) begünstigt.
  • bei Veranstaltungen, wo viele Tiere zusammen kommen steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion stark an. Aus diesem Grund gibt es auch eine Impfpflicht für Turnierpferde von der FN.

 

Impfschema

 

Fohlen

Fohlen von geimpften Stuten sollten frühestens nach dem abgeschlossenen 6. Lebensmonat geimpft werden. Bei früherer Impfung kann es zu einer Immuntoleranz kommen, die dazu führt, dass das Fohlen, trotz regelmäßiger Impfungen lebenslang für die Krankheit empfänglich bleibt! Empfehlenswert ist bei Fohlen von geimpften Stuten, die Grundimmunisierung im 8. Lebensmonat zu beginnen.

Fohlen von ungeimpften Stuten sollten frühestens nach dem abgeschlossenen 4. Lebensmonat geimpft werden.

Grundimmunisierung:

  1. Impfung 8. Lebensmonat
  2. Impfung 6-8 Wochen nach der 1. Impfung
  3. Impfung im Abstand von 6 Monaten zur 2. Impfung

Wiederholungsimpfungen: alle 6 Monate

ungeimpfte Erwachsene

Grundimmunisierung:

  1. Impfung
  2. Impfung 6-8 Wochen nach der 1. Impfung
  3. Impfung im Abstand von 6 Monaten zur 2. Impfung

Wiederholungsimpfungen: alle 6 Monate

 

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